220. DVO

aus dem ZRHwiki mit Wissen rund um den Flughafen Zürich (ZRH/LSZH)

Die 220. DVO vom 10. März 2005 – offiziell Zweihundertzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Zürich) – regelt die aktuellen deutschen An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich. Sie wurde vom deutschen Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erlassen, trat am 14. April 2005 in Kraft und löste damit die damalige 213. DVO ab.

Umgangssprachlich wird die 220. DVO häufig auch als DVO 3 bezeichnet, da sie nach der 204. DVO und der 213. DVO bereits die dritte deutsche Durchführungsverordnung (DVO) mit An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich darstellt.

Siehe auch: Luftverkehrs-Ordnung.

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Deutsche An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich