Als Bürgerorganisation oder Bürgerinitiative bezeichnet man im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich eine Aktions- und Interessensgemeinschaft von Personen, die sich durch Fluglärm als Folge des Flugbetriebs rund um Zürich betroffen fühlen und sich deshalb dagegen zur Wehr setzen beziehungsweise einen anderen Flugbetrieb fordern. Die meisten Bürgerorganisationen positionieren sich parteipolitisch und jenseits der Flughafenpolitik neutral und sind normalerweise als Verein nach Art. 60 ff. ZGB organisiert.
Im Kanton Zürich, seinen Nachbarkantonen und in Süddeutschland bestehen in allen Himmelsrichtungen rund um den Flughafen zahlreiche Bürgerorganisationen. Als Mittel nutzen Sie in erster Linie Kundgebungen und Mahnwachen, Petitionen und Unterschriftensammlungen sowie ihre Präsenz in den Medien und im Internet.
Die meisten Bürgerorganisationen entstanden nach der Jahrtausendwende im Umfeld der neu eingeführten Südanflüge auf Piste 34 und die (gescheiterte) Mediation. Inzwischen sind zahlreiche Bürgerorganisationen nicht mehr oder kaum noch aktiv. Da die meisten Bürgerorganisationen ihre Ziele bislang nicht umsetzen konnten, verlieren sie Mitglieder und leiden damit auch unter finanziellen Problemen. Die Fluglärmsolidarität (FLS) beispielsweise musste ihre Beteiligung am Abstimmungskampf zugunsten der Verteilungsinitiative aufgeben und Zürcher Unterland für gerechte Fluglärmverteilung (ZUF) ist gar nicht mehr aktiv. Lediglich der Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) ist noch aktiv, wenn auch nicht mehr im früheren Ausmass.[1]
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