Als Lärmfünfliber bezeichnet man die fünf Franken Lärmgebühr, welche Passagiere am Flughafen Zürich als Teil der Passagiergebühren bezahlen müssen und die in den Lärmschutzfonds fliesst. Der Lärmfünfliber wird nur für Starts, nicht aber für Landungen erhoben.
«Fünfliber» ist die schweizerdeutsche Bezeichung für eine Schweizerfranken-Münze im Wert von fünf Franken.