Nachtflugverbot

aus dem ZRHwiki mit Wissen rund um den Flughafen Zürich (ZRH/LSZH)

Am Flughafen Zürich besteht grundsätzlich kein Nachtflugverbot. Das Betriebsreglement des Flughafens sieht aber Nachtflugbeschränkungen vor, die faktisch zu einem Nachtflugverbot führen, das heisst Starts und Landungen sind im Grundsatz während der Nacht nicht gestattet.

Siehe auch: Betriebszeit.

Entscheidungsgrundlagen der Unique (Flughafen Zürich AG) für Starts in der Nacht
Entscheidungsgrundlagen der Unique (Flughafen Zürich AG) für Landungen in der Nacht

Bearbeiten Nachtruhe rund um den Flughafen Zürich

Aktuell beträgt die Nachtruhe für die Bevölkerung in der Flughafenregion üblicherweise 5 ½ Stunden. Das Betriebsreglement ist diesbezüglich wie folgt ausgestaltet:

  • Reguläre Starts sind von 6 bis 24 Uhr gestattet, bei Verspätungen bis 0.30 Uhr («Verspätungsabbau»);
  • Reguläre Landungen sind von 5.30 bis 24 Uhr gestattet, bei Verspätungen bis 0.30 Uhr («Verspätungsabbau»);
  • Starts und Landungen in der Nacht können durch die Unique (Flughafen Zürich AG) «bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen» als Ausnahme bewilligt werden;
  • Ausgenommen von den oben erwähnten Nachtflugbeschränkungen sind «dringende Flüge … zu polizeilichen Zwecken» (mit Ausnahmebewilligung der Unique), «Flüge zur Katastrophenhilfe» und Postflüge (mit Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, BAZL). Ab Frühling 2008 kann das BAZL ausserdem bei «bedeutenden Anlässen mit internationaler Beteiligung» aus Sicherheitsgründen auch für gewöhnliche Flüge Ausnahmebewilligungen erteilen.

Im Rahmen der deutschen An- und Abflugbeschränkungen für den Flughafen Zürich darf deutsches Territorium in der Nacht nicht überflogen werden. Die Bevölkerung in Südbaden erhält im Bezug auf den Flughafen Zürich eine Nachtruhe von bis zu 13 Stunden.

Im aktuellen Flugbetrieb erfolgen keine regulären Starts und Landungen vor 6 Uhr und die letzten flugplanmässigen Starts und Landungen finden üblicherweise um etwa 23 Uhr statt. Verspätungen führen allerdings immer wieder dazu, dass auch nach Mitternacht noch Flugbewegungen zu verzeichnen sind.

Bearbeiten Nachtruhe in der Flughafenpolitik

In der Flughafenpolitik im Kanton Zürich war die Nachtruhe rund um den Flughafen Zürich insbesondere im Zusammenhang mit der Volksinitiative «für eine realistische Flughafenpolitik» («Plafonierungsinitiative») von Bedeutung – sie verlangte eine absolute Nachtruhe von neun Stunden, wurde am 25. November 2007 an der entsprechenden Volksabstimmung aber abgelehnt. Angenommen wurde am gleichen Tag allerdings der «ZFI plus» als Gegenvorschlag des Kantonsrates, der unter anderem um eine Stunde verlängerte Nachtruhe vorsieht, das heisst 6 ½ Stunden zwischen 23.30 und 6 Uhr – mit einer schnellen Umsetzung ist nicht zu rechnen.

Das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich sah schon vor dem «ZFI plus» eine Nachtruhe von 6 ½ Stunden vor.