Nordanflug

aus dem ZRHwiki mit Wissen rund um den Flughafen Zürich (ZRH/LSZH)

Als Nordanflug bezeichnet man den Anflug über deutsches und schweizerisches Territorium im Flughafen-Norden zur Landung auf Piste 14 oder 16 am Flughafen Zürich. Für diese Anflüge bestehen seit mehr als zwei Jahrzehnten deutsche Beschränkungen, aktuell im Rahmen der 220. DVO. In Zukunft soll der Nordanflug allenfalls auch «gekröpft» erfolgen, um die erwähnten deutschen Beschränkungen zu umgehen und die Fluglärmverteilung weg von der traditionellen Nordausrichtung des Flughafens zu beenden.

Zeitweise fanden die Landungen auf den Pisten 14 und 16 per «Side Step»- beziehungsweise «Swing Over»-Verfahren statt.

2005 erfolgten 99'440 Landungen auf Piste 14 und 2'668 Landungen auf Piste 16, das heisst rund 76,4 % der landenden Flugzeuge – insgeseamt 102'108 – gelangten per Nordanflug zum Flughafen Zürich.

Siehe auch: Nordausrichtung, Verwaltungsvereinbarung.

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  • Josef Felder: Die Schweiz habe es verpasst, die Nordausrichtung mit einem Vertrag gesetzlich zu verankern. (Zürcher Unterländer 12.07.06)