Als Südanflug bezeichnet man am Flughafen Zürich den Anflug zur Landung auf Piste 34, der vom Zürichsee her über den Flughafen-Süden erfolgt. Der Südanflug wurde am 30. Oktober 2003 unter anderem im Rahmen der deutschen An- und Abflugbeschränkungen für den Zürcher Flughafen und des Bonner Protokolls neu eingeführt. In der Folge wurde und wird die dicht besiedelte südliche Flughafenregion erstmals und entgegen der Raumplanung im Kanton Zürich erstmals regelmässig mit Fluglärm durch direkte Überflüge belästigt. Landungen per Südanflug finden grundsätzlich jeden Tag am Morgen sowie häufig am Abend statt – die abendlichen Südanflüge ersetzen die regulären Ostanflüge auf Piste 28, sofern diese wetterbedingt nicht möglich sind.
Seit Herbst 2004 besteht ein Instrumentenlandesystem (ILS) für Piste 34, das Instrumentenanflüge der Betriebsstufe CAT I ermöglicht.
Die Unique (Flughafen Zürich AG) informiert bei Flugbetrieb mit Südanflug jeweils mit folgender wenig aussagekräftigen und sachlich unvollständigen Standardmitteilung auf ihrer Website: «Die Wetterbedingungen für einen Anflug von Osten her auf Piste 28 sind zurzeit nicht erfüllt. Die Anflüge erfolgen deshalb gemäss der Deutschen Verordnung von Süden her auf Piste 34.» [1]
Die Bevölkerung im Flughafen-Süden setzt sich gegen den Fluglärm und sonstige durch die Südanflüge verursachte Emissionen zur Wehr und hat sich unter anderem im Verein Flugschneise Süd - NEIN (VFSN) sowie weiteren Bürgerorganisationen organisiert.
Die so genannte Goldküste am unteren rechten Zürichseeufer ist entgegen einem populären Missverständnis nicht von Fluglärm durch den Südanflug betroffen. "Die halbe Schweiz freut sich, dass auch die 'Goldküste' etwas vom Fluglärm hat." Allerdings ist die eigentliche Goldküste gar nicht betroffen! Alt Bundesrat Blocher an einer früheren SVP-Versammlung im Aargau: "D'Flüüger flüüged um mich ume". (20.12.06)
Neue Flugvarianten werden derzeit im SIL diskutiert.
Siehe auch: Loorenkopf.
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Am Flughafen Zürich steht im Prinzip auch Piste 32 für Landungen per Südanflug zur Verfügung, wie sie während der Sperrung der Westpiste (Piste 10/28) im Jahr 2000 provisorisch auch tatsächlich geflogen wurden. Standardmässige Landungen sind gemäss Unique aber aus folgenden Gründen nicht vorgesehen: «[…] Die Topographie beim Anflug auf die Piste 32 ist für Landungen nicht geeignet, steigt doch das Gelände im Anflugbereich stark an, so dass verschiedene Gebiete wie beispielsweise der Holberg oder der Hardwald sehr tief überflogen werden müssten (ca. 50 bis 60 m über Grund). Zudem ragt das Frachtgebäude auf dem Flughafengelände in die Sicherheitszone. Eine Verlegung der Pistenschwelle (Aufsetzzone) 32 zur Verbesserung dieser Situation würde dazu führen, dass die verfügbare Pistenlänge nur noch rund 2000 m betragen würde, was für die meisten in Zürich landenden Flugzeuge zu wenig ist. Weiter fehlt am Pistenende ein Rollweg für das Abrollen der gelandeten Maschinen.» [2]
Siehe auch: Flugspuren.