Die Volksinitiative «für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich (Verteilungsinitiative)» war eine kantonale Volksinitiative im Kanton Zürich im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich. Die Verteilungsinitiative forderte eine verstärkte Fluglärmverteilung in der Zürcher Flughafenregion, wozu das Kantonalzürcher Flughafengesetz entsprechend ergänzt werden sollte. Die Abstimmung über die Verteilungsinitiative fand am 27. September 2009 statt[1] und endete mit einer deutlichen Niederlage für die Initianten, das heisst die Verteilungsinitiative wurde deutlich abgelehnt[2]. Zustimmung fand die Verteilungsinitiative lediglich in einigen Gemeinden im Bereich der Ost- und Nordanflüge auf den Flughafen Zürich[3].
Siehe auch: Volksabstimmungen zum Flughafen Zürich.
Am 19. August 2009 reichten die Initianten Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung über die Verteilungsinitiative ein. Im Fall einer Gutheissung der Beschwerde müsste die Abstimmung wiederholt werden. Grund für die Beschwerde ist der «Beleuchtende Bericht» des Zürcher Regierungsrates vom 14. August 2009[1], der gemäss den Beschwerdeführern «eine Reihe von nicht bewiesenen, irreführenden, falschen oder tendenziösen Argumenten ins Feld [führt].»[4] Kurz vor dem Abstimmungssonntag wurde die Stimmrechtsbeschwerde vom Zürcher Regierungsrat abgelehnt. Dagegen legen die Initianten Beschwerde beim Zürcher Verwaltungsgericht ein. [5]
Die Initianten der Verteilungsinitiative stammten insbesondere aus dem Osten des Flughafens Zürich und dort aus dem Umfeld der Bürgerinitiative «Fluglärmsolidarität» (FLS), deren Kopräsidenten Kurt Klose und Walter Rohr dem Initiativkomitee vorstanden. Die Initiativen bewarben die Verteilungsinitiative unter der Bezeichnung «FAIRFLUG» beziehungsweise «FAIRFLUG-Volksinitiative»[6]. Unterstützung fand die Verteilungsinitiative daneben unter anderem beim Dachverband Fluglärmschutz sowie bei der IG-Nord, einer interkantonalen Behördenorganisation im Norden des Zürcher Flughafens[7]. Die FLS musste im Sommer 2009 ihren Abstimmungskampf aus finanziellen Gründen weitgehend einstellen[8].
Im Kanton Zürich lehnten der Regierungsrat, der Kantonsrat und alle Parteien sowie viele Medien die Verteilungsinitiative ab[9]. Politiker aus bürgerlichen Parteien sowie Vertreter von Flughafen-freundlichen Organisationen wie «Pro Flughafen» und dem Komitee «Weltoffenes Zürich» hatten sich zur Bekämpfung der Verteilungsinitiative im Komitee «Lärmverteilung NEIN» organisiert.
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Die oben erwähnte Ergänzung des Flughafengesetzes des Kantons Zürich betraf dessen Artikel 1 hätte die folgenden drei neuen Absätze umfasst:
Insbesondere ist eine faire und ausgewogene, die Rechtsgleichheit aller Menschen im Umkreis des Flughafens berücksichtigende Verteilung der Flugbewegungen mittels Zeitfenstern und Rotation anzustreben.
Abflüge ab den jeweiligen Abflugpisten sind zu verteilen, indem nach dem Start, sofern flugtechnisch möglich und zulässig, in Richtung Flugdestination zu fliegen ist.
Anflüge sind gemäss historischer Gegebenheiten grundsätzlich von Norden her auf die Pisten 14 oder 16 zu leiten. Die nicht über Deutschland durchzuführenden Anflüge sind, sofern flugtechnisch möglich und zulässig, unter Beachtung von Zeitfenstern und Rotation über schweizerisches Hoheitsgebiet auf die Pisten 14, 28, 32 und 34 zu verteilen.